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Alles rund um (Weihnachts-) Geschenke

Geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen – stimmt das?

So einfach ist es leider nicht. Rechtlich gesehen ist eine Schenkung auch ein Vertrag, und Verträge sind grundsätzlich bindend. Schenkungsverträge dürfen laut ABGB sogar ausdrücklich nicht widerrufen werden. Trotzdem gibt es ein paar Möglichkeiten, Geschenke in Ausnahmefällen zurückzufordern.

 

Die für Weihnachtsgeschenke wichtigste Möglichkeit ist wegen groben Undankes.

Jemand, der ein Geschenk erhält, ist zu angemessenen Dank verpflichtet. Also auf gut deutsch: wer nicht dankbar genug ist, darf das Geschenk nicht behalten.

 

Aber natürlich ist auch das nicht ganz so einfach. Einfach nicht „Danke“ sagen reicht nämlich nicht. Grober Undank liegt vor, wenn der Beschenkte den Geschenkgeber am Körper, an der Ehre, an der Freiheit oder am Vermögen verletzt. Oder kurz gesagt, wenn er etwas macht, das strafbar ist. Ein tatsächliches Strafverfahren ist dafür nicht notwendig. Wichtig ist aber, dass der Beschenkte den Geschenkgeber mit seiner Tat bewusst kränken will.

 

In diesem Zusammenhang hat der OGH entschieden, dass Stalking zum Beispiel keinen Grund zur Rückforderung darstellt, wenn der Stalker eigentlich nur seine Freundin zurückhaben möchte und sie deshalb immer wieder kontaktiert. Hier findest du die Entscheidung.

 

Auch Beleidigungen könnten einen Widerrufsgrund darstellen. Dabei kommt es immer auf den Einzelfall an. Es kommt darauf an, was im konkreten Umfeld als Vernachlässigung der Dankespflicht verstanden wird. Wenn ich beispielsweise meinen Bruder als Trottel bezeichne, wird das noch keinen groben Undank darstellen. Auch dazu gibt es eine aktuelle OGH-Entscheidung. Eine deutlich jüngere Frau hat ihren Ehemann bei seiner 75. Geburtstagsfeier als „dementen alten Sturkopf“ und „Dummkopf“ beschimpft. Der beleidigte Ehemann hat daraufhin eine Eigentumswohnung zurückgefordert, die er ihr einige Jahre zuvor geschenkt hat. Der OGH hat ihm recht gegeben, die Entscheidung findest du hier.

 

Da Ehebruch bis 1997 strafbar war, konnte auch das ein Grund zur Rückforderung von Geschenken sein. Jetzt ist Ehebruch keine Straftat mehr, daher ist das auch kein Grund mehr zum Schenkungswiderruf.

 

Eine andere Möglichkeit (wenn auch praktisch nicht relevant) ein Geschenk zurückzufordern wäre wegen nachträglicher Dürftigkeit. Das heißt, man müsste nach dem Verschenken derartig arm werden, dass man das Geschenk wieder zurückbraucht. Selbst dann aber würde man nur Zinsen zurückerhalten, nicht das Geschenk selbst.

 

Zusammengefasst heißt das für deine Weihnachtsgeschenke, dass du grundsätzlich nichts zurückfordern kannst, was du einmal verschenkt hast. Es sei denn, der Beschenkte macht sich strafbar dir gegenüber. Umgekehrt heißt das für dich aber auch, dass du nichts zurückgeben musst, auch nicht, wenn zB die Beziehung vorbei ist, solange du dich nicht grob undankbar zeigst.

 

Geschenke können auch steuerrechtlich interessant werden. Übersteigt der Wert der Geschenke innerhalb eines Jahres € 15.000, muss eine Schenkungsmeldung gemacht werden. Bei Geschenken unter Angehörigen liegt die Grenze bei € 50.000. Diese Anzeigepflicht besteht unter anderem für Bargeld und für bewegliches Vermögen. Wenn du also von deiner Oma € 10.000 in bar und ein Auto im Wert von € 45.000 geschenkt bekommst macht das insgesamt € 55.000 aus und du und deine Oma müsst eine Schenkungsmeldung machen. Macht ihr das nicht, macht ihr euch nach Finanzstrafgesetz strafbar.

Die gute Nachricht ist aber, dass Schenkungen nicht steuerbar sind und du deshalb keine Steuern zahlen musst.

 

Noch zwei weitere Punkte bezüglich Steuern und Weihnachten:

1. Deine Spende fürs Ö3 Weihnachtswunder ist von der Steuer absetzbar, genau wie Spenden für sehr viele andere Einrichtungen. Das Finanzministerium führt eine Liste aller Organisationen. Diese Liste ist 139 Seiten lang, die Chancen stehen also gut dass du steuerbegünstigt spenden kannst :)

2. Auch dein Gewinn aus dem Rubbel-Adventkalender ist nicht steuerbar, genau wie alle Lotteriegewinne.

 

In diesem Sinne wünsche ich allen fröhliche Weihnachten!

 

 

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