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Alkohol

Damit man für eine Tat bestraft werden kann, müssen mehrere Voraussetzungen vorliegen: Straftatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld.

Grundsätzlich ist jeder ab 14 Jahren schuldfähig, außer es liegt zB eine geistige Beeinträchtigung vor. Auch tiefgreifende Bewusstseinsstörungen schließen die Schuldfähigkeit aus. Eine solche könnte auch bei einem Rausch vorliegen. Das heißt aber nicht, dass jeder, der im Rausch eine Straftat begeht, sowieso schuldunfähig ist und damit nicht bestraft wird.

 

Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen Minderrausch und Vollrausch.

Vollrausch

Ab 3 ‰ spricht man von Vollrausch, dieser stellt eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung dar und schließt die Schuld aus. Mit über 3 ist man nicht schuldfähig, man kann für die konkrete Tat nicht bestraft werden.

Betrinkt sich jemand aber absichtlich, um bei der geplanten Tat unzurechnungsfähig zu sein, kann er trotzdem bestraft werden, immerhin hat er trotzdem vorsätzlich eine Tat begangen.

Jemand, der zB weiß, dass er im Rausch gerne stänkert und Schlägereien anfängt, kann sich wegen fahrlässiger Begehung strafbar machen.

Auch wenn jemand trinkt, der weiß, dass er danach noch eine gefährliche Tätigkeit ausübt, insbesondere das Autofahren, macht er sich strafbar.

 

Zudem wären solche Taten auch gem § 287 StGB strafbar. Das ist die Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung. Man kann zwar mangels Schuldfähigkeit nicht für die Tat an sich bestraft werden, aber dafür, dass man sich selbst in einen Zustand gebracht hat, der die Schuldfähigkeit ausschließt.

Minderrausch

Wenn man zwar alkoholisiert, aber zurechnungsfähig ist, wird das Minderrausch genannt. Ein Minderrausch kann straferschwerend oder strafmildernd sein, das kommt auf die Tat an. Wenn man zB betrunken einen Unfall verursacht und dabei jemand verletzt wird, ist das zumindest fahrlässige Körperverletzung. Dabei wirkt sich die Alkoholisierung bestimmt nicht strafmildernd aus.

 

Strafmildernd ist Berauschung dann, wenn man dem Täter den Rausch nicht vorwerfen kann. Das ist laut OGH dann der Fall, wenn sich jemand betrinkt, weil ein naher Angehöriger gestorben ist. Vorwerfbar ist lt OGH zB eine "Alkoholvernichtungstour".

Ansonsten wirkt Berauschung meist strafschärfend.

 

Zusammengefasst: Wer durch Vollrausch unzurechnungsfähig ist, ist grundsätzlich nicht strafbar. Man wird nicht für die Tat bestraft, kann aber unter gewissen Voraussetzungen für die Berauschung bestraft werden.

In allen anderen Fällen ist man auch alkoholisiert zurechnungsfähig und die Berauschung wirkt sich eher strafschärfend aus.

Alkohol aus rechtsmedizinischer Sicht

Fettes Essen und Alkohol

Ist fettes Essen wirklich eine "gute Unterlage"? Es stimmt, man spürt die Wirkung des Alkohols nach fettem Essen nicht so schnell. Das liegt daran, dass fettreiche Nahrung nur portionsweise an den Dünndarm weitergegeben wird und damit auch der Alkohol nur häppchenweise ins Blut gelangt. Alkohol gelangt nämlich erst durch den Darm ins Blut. Alles, was noch im Magen ist, führt noch nicht zum Rausch.

 

Aufnahme über die Schleimhaut

Alkohol kann auch über die Schleimhäute aufgenommen werden. Paradebeispiel ist beim Punschtrinken, wenn man sich an der Tasse wärmt und dabei den Alkoholdampf einatmet.

 

Alkoholabbau

Man baut 0,15 ‰ pro Stunde ab. Dabei ist es egal ob Frau oder Mann, dick oder schlank, groß oder klein. Nur sehr geübte Trinker schaffen bis zu 0,2 Abbau pro Stunde.

 

Alkohol und Erfrieren

Betrunkene erfrieren leichter als nüchterne.

Alkohol führt zu Gefäßerweiterung. Dadurch fühlt man sich zuerst warm, bekommt rote Wangen usw, man kühlt aber auch schneller aus, weil viel Wärme durch die Haut abgegeben wird und Kälte dafür aufgenommen wird. Normalerweise hat man eine Körpertemperatur von 36 bis 37 Grad. Wenn er auskühlt, fängt man automatisch an zu zittern usw, damit will der Körper sich selbst warm halten. Ab 32° wird der Puls schwächer und die Atmung langsamer. Das Gehirn kann nicht mehr normal arbeiten, die automatischen Bekämpfungsmethoden funktionieren nicht mehr. Bei ca 25° Körpertemperatur kommt es zum Herzkammerflimmern, das ist dann die Todesursache beim Erfrieren.

 

Erfrieren kann man auch bei Plusgraden. Wie erwähnt erfriert man, wenn der Körper auf 25° abgekühlt ist. Das geht natürlich schneller wenn es Minusgrade hat, geht aber auch auf kalten Boden in der Wohnung. Es gibt in der Gerichtsmedizin immer wieder Fälle von Leuten, die ihre Wohnung nicht heizen können und darin erfroren sind.

 

Bevor man erfriert, kommt es außerdem zu einem Phänomen, dass man als Kälteidiotie bezeichnet. Kurz vor dem Erfrieren hat der Betroffene das Gefühl, dass ihm sehr heiß ist, und er beginnt sich auszuziehen. Das ist der Grund, warum Erfrorene oft halb entkleidet aufgefunden werden.

 

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