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Geschäftsfähigkeit - Deliktsfähigkeit - Strafmündigkeit

Geschäftsfähigkeit betrifft das Zivilrecht, Strafmündigkeit betrifft das Strafrecht.

 

Die gesamte Rechtsordnung ist grundsätzlich zweigeteilt: Zivilrecht und öffentliches Recht.

Im Zivilrecht, das auch als Privatrecht oder bürgerliches Recht bezeichnet wird, geht es um Rechtsbeziehungen zwischen Privaten untereinander. Darunter fallen alle Arten von Verträgen, Schadenersatz, Erbrecht, Ehe und Scheidung, Arbeitsverhältnisse,...

Zum öffentlichen Recht gehört alles, wo der Staat irgendwie beteiligt ist: Steuern, Baurecht oder eben Strafrecht.

Es gibt auch verschiedene Arten von Gerichten, Zivilprozesse sind grundsätzlich von Strafprozessen getrennt, und vor Verwaltungsgerichten werden öffentlich-rechtliche Sachen verhandelt.

Zivilrecht

Im Zivilrecht geht es um die Rechtsbeziehung unter Privaten. Damit man diese Beziehungen gestalten kann müssen gewisse Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsfähigkeit

Das ist die Fähigkeit, überhaupt Träger von Rechten und Pflichten sein zu können. Sie beginnt mit der Geburt (genauer gesagt mit dem Beginn der Eröffnungswehen) und endet mit dem Tod, das ist im juristischen Sinne der irreversible Ausfall des Stammhirns. Das bedeutet, dass auch ein Baby etwas erben kann. Das sind angeborene Fähigkeiten.

Handlungsfähigkeit

Die Handlungsfähigkeit dagegen erreicht man mit einem bestimmten Alter. Das ist die Fähigkeit, durch eigenes Verhalten Rechte und Pflichten zu begründen. Handlungsfähig sind grundsätzlich geistig gesunde Erwachsene, die handeln, weil sie wissen was sie tun und das auch wollen. Die Handlungsfähigkeit unterteilt sich widerum in Geschäftsfähigkeit, Verschuldens- und Deliktsfähigkeit.

Geschäftsfähigkeit

Bis sieben Jahre ist man gänzlich geschäftsunfähig. Das heißt, dass man gar keine Geschäfte abschließen kann. Eine Ausnahme sind die sogenannten Taschengeldgeschäfte. Das sind Geschäfte, die Kinder mit ihrem Taschengeld machen können, zB Jause kaufen, Süßigkeiten, kleine Spielsachen. Für alle anderen Sachen sind die Eltern als gesetzliche Vertreter zuständig.

 

Mit 7 Jahren beginnt die beschränkte Geschäftsfähigkeit, die dauert bis 18 und ist nochmal unterteilt. Von 7 bis 14 ist man unmündig minderjährig, ab 14 mündig minderjährig.

Unmündig minderjährige sind auch zu Taschengeldgeschäften berechtigt. Typischerweise steigt mit dem Alter das Taschengeld und damit auch der Betrag, über den man verfügen kann. Erlaubt sind sogenannte „Geschäfte des täglichen Lebens“ . Für Unter-14-jährige nicht alltäglich ist zum Beispiel einen Fernseher oder ein Fahrrad kaufen. Solche Geschäfte sind dann „schwebend unwirksam“, das heißt, dass sie durch die Eltern genehmigt werden müssen damit das Rechtsgeschäft wirksam wird. Das ist der Unterschied zur totalen Geschäftsunfähigkeit. Wenn ein Sechsjähriger einen Fernseher kaufen möchte ist das Geschäft immer unwirksam, da hilft auch die Zustimmung der Eltern nicht.

 

Unmündig Minderjährige können außerdem Geschenke annehmen, aber nur, wenn damit keine Verpflichtungen verbunden sind. Eine Zwölfjährige kann zum Beispiel kein Pferd geschenkt bekommen. Das Pferd braucht einen Stall, Ausstattung, Futter, einen Tierarzt und bringt damit Pflichten mit sich, denen man in diesem Alter noch nicht gewachsen ist.

 

Ab 14 ist man dann mündig minderjährig. Mündig Minderjährige dürfen sich selber zu (kleinen) Arbeiten verpflichten. Sie dürfen zum Beispiel Babysitten gegen Geld, gegen Bezahlung für jemanden Einkaufen gehen oder einen Arbeitsvertrag für einen Ferialjob schließen. Einem Vertrag für eine Lehrstelle dagegen müssen die Eltern immer zustimmen.

Über ihr Geld dürfen mündig Minderjährige selber verfügen, solange sie die Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse nicht gefährden. Auch, wenn die Eltern für Wohnen und Verpflegung aufkommen, sollte man, je älter man wird, immer mehr selbst dazu in der Lage sein. Das darf durch übermäßige Ausgaben nicht gefährdet werden. Beispielsweise kann man in diesem Alter einen Handyvertrag abschließen, wenn man ausreichend Taschengeld bekommt oder Einkommen hat, Für den Führerschein wird man aber trotzdem die Zustimmung der Eltern brauchen.

 

Ab 14 Jahren darfst du außerdem ein Konto und eine Bankomatkarte haben, wenn die Eltern zustimmen.

Wer kurz vor dem 18. Geburtstag Geschäfte macht, zu denen er eigentlich noch nicht berechtigt ist, muss ausdrücklich erklären, dass das Geschäft als rechtswirksam anerkannt wird. Es wird nicht automatisch mit Volljährigkeit wirksam.

 

Es gibt auch Fälle, in denen man trotz Volljährigkeit nicht geschäftsfähig ist. Für psychisch Kranke oder geistig Beeinträchtigte gibt es Sachwalter oder Vorsorgevollmachten. Da gibt es verschiedene Arten, welche Handlungen umfasst sind kommt immer auf den Einzelfall an.

Deliktsfähigkeit

Deliktsfähigkeit gibt es sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht. In beiden Fällen beginnt sie mit dem 14. Lebensjahr.

Delikts- und Verschuldensfähigkeit im Zivilrecht bedeutet, dass man aufgrund seines eigenen Verhaltens schadenersatzpflichtig werden kann. Das heißt, dass man ab 14 haftbar ist, was auch bedeutet, dass der Satz „Eltern haften für ihre Kinder“ so nicht stimmt. Das kann so pauschal nicht gesagt werden, aber das ist Stoff für eine andere Episode.

 

Deliktsfähigkeit im Strafrecht bedeutet, dass man angezeigt, strafrechtlich verfolgt und verurteilt werden kann.

 

Der Unterschied liegt darin, dass es bei der Deliktsfähigkeit im Zivilrecht um Schadenersatz geht, also um Ansprüche zwischen Privaten untereinander. Wird man zum Schadenersatz verurteilt, muss man eine gewisse Summe an eine andere Person zahlen.

Im Strafrecht steht man nicht einem anderen Privaten gegenüber, sondern dem Staat. Die Strafe ist aber geegnüber dem Staat zu leisten. Also auch wenn man hier zu einer Geldstrafe verurteilt wird, muss man diese an den Staat zahlen, nicht an eine andere Person. Allerdings gibt es auch im Strafprozess Konstellationen, in denen man zu einer Geldleistung an die geschädigte Person verpflichtet wird, etwa im Rahmen einer Diversion.

Strafbarkeit

Die Strafbarkeit hängt zwar noch von anderen Faktoren ab, wie Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld, beginnt aber grundsätzlich mit 14 Jahren. Ab 14 ist man deliktsfähig und kann, wie erwähnt, strafrechtlich verfolgt werden. Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.

 

Zwei Fälle gibt es, in denen man trotzdem straflos bleibt:

  •  wenn man zwar 14 ist, das Gericht aber feststellt, dass die nötige Reife noch nicht vorhanden ist
  • wenn man 14 Jahre alt, aber noch nicht 16 ist, und
    • die Tat nicht mit mehr als 3 Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist, und
    • dich kein schweres Verschulden trifft, und
    • eine Strafe nicht nötig ist, um von weiteren Taten abzuhalten

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Kommentare: 1
  • #1

    Erik Schulz (Donnerstag, 08 Dezember 2022 19:18)

    Danke für diese gute Zusammenfassung.
    Ich schreibe morgen einen Test über „Rechtsmündigkeit und Jugendschutz“ und diese Verfassung der einzelnen Rechte hat mir sehr geholfen das alles richtig zu verstehen. Also danke Anna für diese kurze verständliche Verfassung von den Rechten.