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Mediation

Bevor ich kurz zusammenfasse, was MediatorInnen eigentlich machen, ein kurzer

 

AUFRUF:

Ich brauche einen Praxisfall für den Abschluss meiner Ausbildung zur Mediatorin.

Wenn du gerade in einer Situation bist, in der Mediation hilfreich sein könnte, oder jemanden kennst der das gebrauchen könnte, melde dich / meldet euch bitte!

Die Mediation ist für dich/euch natürlich kostenlos.

 

 

In welchen Fällen kann Mediation hilfreich sein?

Mediation ist für all jene Konflikte eine Alternative, in der die Konfliktparteien sich danach noch in die Augen sehen wollen oder müssen. Dies ist etwa unter Kollegen der Fall, in der Familie bei Scheidungen oder Erbstreitigkeiten, unter Nachbarn, zwischen Geschäftspartnern usw. Immer, wenn eine Beziehung aufrecht erhalten werden soll, kann Mediation das richtige Mittel sein.

 

Warum?

Trägt man einen Streit vors Gericht, gibt es mehrere Risiken: 

1. Die Beteiligten streiten bis aufs Äußerste, die Beziehung ist am Ende kaputt. 

2. Ein Gerichtsprozess kann sich über sehr lange Zeit ziehen und kostet sehr viel Geld. Verliert man den Prozess, muss man auch noch die Kosten des Gegners tragen.

3. Man hat den Ausgang nicht in der Hand, das Urteil liegt in den Händen des Richters.

 

Bei der Mediation erarbeiten sich die Konfliktparteien ihre Lösung selber. Der/die MediatorIn bietet durch gezielte Frage- und Kommunikationstechniken einen Rahmen, in dem die Parteien eine lebbare Lösung finden. Ziel ist also im besten Fall kein Kompromiss, sondern ein win-win.

 

Weil die Medianden die Lösung selbst erarbeitet haben, ist diese viel nachhaltiger als eine richterliche Entscheidung. Im Vergleich zum Gerichtsprozess ist eine Mediation jedenfalls günstiger und weniger zeitaufwändig. Die Entscheidung wird nicht einem Richter überlassen, man hat sie selber in der Hand. Sie ist deswegen aber nicht weniger wirksam: Eine in einer Mediation geschlossene Vereinbarung kann zum gerichtlichen Vergleich werden, und als solcher vollstreckbar sein.

 

MediatorInnen sind zudem zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Inhalte einer Mediation dürfen nicht nach Außen dringen, schon gar nicht dürfen MediatorInnen in einem allfälligen späteren Gerichtsverfahren zu den Inhalten befragt werden.

Ein Mediationsversuch schließt ein Gerichtsverfahren nämlich nicht aus: Scheitert die Mediation, ist der Gang zum Gericht immer noch möglich, ein Mediationsversuch hemmt nämlich die Verjährungsfrist. Da Mediation ein freiwilliges Verfahren ist und von der Bereitschaft und Mitwirkung aller Beteiligten abhängt, kann sie natürlich auch scheitern.

 

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