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Der Fall Strache

Ex-Vizekanzler und Ex-Obmann der FPÖ, Heinz-Christian Strache, wurde wegen Bestechlichkeit verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Schauen wir uns an, wie es dazu kam:

 

Was hat Strache getan?

Walter Grubmüller ist Betreiber einer Privatklinik. Er wollte, dass seine Klinik in den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (kurz Prikraf) aufgenommen wird. Über den Prikraf werden Leistungen von privaten Krankenhäusern abgerechnet. Ist eine Klinik Teil des Prikrafs, bringt das gewisse Vorteile bei der Verrechnung von Leistungen. Das war aber nicht möglich, weil der Prikraf gedeckelt ist und neue Mitglieder nur aufgenommen werden könnten, wenn das Fondvolumen erhöht wird. Deshalb wurde Walter Grubmüllers Klinik nicht aufgenommen.

 

2017 hat die FPÖ einen Initiativantrag eingebracht. Dieses Gesetz sollte bestimmen, dass der Prikraf für alle Privatkliniken offen sein soll. Als Begründung hat man die Privatklinik des Herrn Grubmüller herangezogen, die zu Unrecht nicht aufgenommen wurde. Kurz nach diesem Antrag hat die FPÖ eine Spende bekommen – und zwar vom Herrn Grubmüller, er hat 10.000 Euro gespendet. Im Jahr vor dem Antrag hatte er schon mal 2.000 Euro gespendet, daran konnte er sich aber nicht erinnern. Vor Gericht sagte er, wenn er das wirklich gemacht hat, dann unter Alkoholeinfluss. Außerdem wurde Strache zu einem Urlaub eingeladen.

 

Die WKStA, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, sah darin Bestechung bzw Bestechlichkeit und klagte sowohl Strache als auch Grubmüller an. Es kam zum Prozess, der letzten Freitag dann mit einem Schuldspruch für beide geendet hat.

 

 

Die Urteile sind nicht rechtskräftig - was bedeutet das?

Das bedeutet, dass noch ein Rechtsmittel dagegen erhoben werden könnte, also das Urteil angefochten werden kann. Die beiden haben Berufung angekündigt. Wenn sie das machen, entscheidet das OLG Wien als nächsthöhere Instanz.

 

 

Bestechlichkeit

Bestechlichkeit liegt gem § 304 StGB unter anderem dann vor, wenn „ein Amtsträger sich für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäftes einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, annimmt oder sich versprechen lässt.“

Herrn Strache wird vorgeworfen, dass er als Parteiobmann (= Amtsträger) Geld für seine Partei angenommen hat, damit er im Gegenzug durch seine Partei einen Initiativantrag einbringt. Der Strafrahmen für diese Tat beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Das Gegenstück dazu ist die Bestechung gem § 207 StGB.

 

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