Die Verfassung enthält sämtliche Regeln und Grundsätze für Österreich als Staat. Zum Inhalt gehört die Organisation des Staates, die Einrichtung Österreichs als Demokratische Republik, welche Organe es gibt und wie sie gewählt werden, wie Gesetze erzeugt werden, und wie man sich gegen Gesetze und alles, was darauf aufbaut, wehren kann. Zusammengefasst heißt das, die Verfassung enthält die Spielregeln für Österreich. Alles, was der Staat macht, sämtliches Handeln des Staates, basiert auf der Verfassung.
Grundprinzipien der Verfassung
Das B-VG, das Bundesverfassungsgesetz, enthält vier Grundprinzipien, die auch als Baugesetze bezeichnet werden:
- das demokratische Grundprinzip
- das republikanische Grundprinzip
- das bundesstaatliche Grundprinzip und
- das rechtsstaatliche Grundprinzip.
Das demokratische Grundprinzip
Demokratie heißt, dass die Herrschaft vom Volk ausgeht. Es gibt demokratische Wahlen, es entscheidet die Mehrheit des Volkes. Außerdem gibt es Mittel der direkten Demokratie, nämlich Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Volksbegehren.
Das republikanische Grundprinzip
Das republikanische Prinzip betrifft die Stellung des Staatsoberhaupts. Republik ist das Gegenteil von Monarchie, wo ein Monarch (zB ein König) kraft Erbfolge regiert. Ein Monarch regiert unbefristet und ist niemandem verantwortlich.
In Österreich steht der Bundespräsident an der Spitze. Er wird gewählt, hat eine befristete Amtsperiode (6 Jahre) und ist sowohl rechtlich als auch politisch verantwortlich, das bedeutet, er kann abgesetzt werden.
Auch Österreich war einmal eine Monarchie, nämlich unter den Habsburgern. 1919 wurde der Adel in Österreich abgeschafft, und mit dem Habsburgergesetz wurden sämtliche Vorrechte der Habsburger abgeschafft.
Das bundesstaatliche Grundprinzip
Bundesstaat bedeutet kurz gesagt, dass ein Staat aus mehreren Teilen besteht. Österreich ist der Bund, die Teile sind die Bundesländer. Man spricht auch von Föderalismus. In bestimmten Bereichen können die Länder eigene Gesetze erlassen und sie verfügen über eine eigene Verwaltung.
Das rechtsstaatliche Grundprinzip
Das rechtsstaatliche Prinzip bedeutet, dass der Staat eine Rechtsordnung schafft, die für alle gilt. Sie gilt für den Staat selbst genau so wie für alle Bürgerinnen und Bürger. Das Staatshandeln ist rechtlich geregelt und kann nicht willkürlich ausgeübt werden. Menschenwürde und Freiheit sind wichtige Schranken, solange nicht gegen Gesetze verstoßen wird, ist jeder Mensch frei.
Es gibt Gerichte, mit denen man seine Rechte durchsetzen kann, es gibt Rechtsschutzmechanismen, mit denen man sich gegen den Staat wehren kann usw. Damit der Staat seine Macht nicht missbrauchen kann, ist die Staatsgewalt aufgeteilt in Gesetzgebung, Vollziehung und Verwaltung. Würde nämlich ein einziges Organ die Gesetze erlassen und vollziehen, bestünde die Gefahr, dass die Gesetze für jeden Einzelfall willkürlich abgeändert werden würden.
Das Handeln der Vollziehung muss außerdem vorhersehbar sein, man muss sein Verhalten danach ausrichten können. Jeder weiß zB, dass man einen anderen nicht töten darf. Wenn man das doch tut, kann man damit rechnen, dass man dafür bestraft wird. Umgekehrt muss mansich aber auch darauf verlassen können, dass man nicht bestraft wird, wenn man nichts getan hat. Und wenn doch, hat man in einem Rechtsstaat Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren.
Änderungen der Verfassung
Soll eine Verfassungbestimmung geändert oder hinzugefügt werden, müssen mehrere Bedingungen erfüllt werden.
Bei Verfassungsgesetzen müssen mindestens die Hälfte der Nationalratsmitglieder anwesend sein und mindestens zwei Drittel davon zustimmen. Außerdem muss ein Verfassungsgesetz ausdrücklich als Verfassungsgesetz bezeichnet sein.
Wenn in ein Baugesetz eingegriffen weredn soll, spricht man von einer Gesamtänderung der Verfassung. Dann ist zusätzlich zu den erhöhten Quoren eine zwingende Volksabstimmung nötig. Das war zB beim EU-Beitritt der Fall.
Stufenbau der Rechtsordnung
Auf ganz oberster Stufe stehen die Baugesetze, die Grundprinzipien der Verfassung. Diese können nur mit erhöhter Mehrheit, Anwesenheit und Volksabstimmung geändert werden.
Darunter stehen die anderen Verfassungsgesetze, also alle anderen Bestimmungen des BV-Gs. Diese können dann nur mit 2/3 Mehrheit und der Hälfte Anwesenheit beschlossen werden, eine Volksabstimmung braucht es hier nicht. Es gibt aber auch außerhalb des B-VG Verfassungsgesetze, zB ist auch das Neutralitätsgesetz ein Verfassungsgesetz, oder dass österreichische Staatsbürger nicht ausgeliefert werden. Darum ist es wichtig, Verfassungsgesetze als solche kennzuzeichnen. Auch Staatsverträge können im Verfassungsrang stehen, zB die europäische Menschenrechtskonvention.
Unter den Verfassungsgesetzen stehen alle andere Gesetze, die einfachen Gesetze. Dazu gehören zB das ABGB, das StGB, die StVO, die BauO und alles andere. Damit man einfache Gesetze beschließen kann, braucht man nur eine einfache Mehrheit, also die Hälfte der Stimmen bei einer Anwesenheit von einem Drittel.
Unter den einfachen Gesetzen kommen die Verordnungen, die aufgrund der Gesetze erlassen werden müssen, und darunter dann Beschlüsse, Bescheide usw.
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