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Neuer Job beim Gewaltschutzzentrum

Ab März darf ich das Gewaltschutzzentrum als Beraterin und Projektentwicklerin unterstützen!

Im letzten Beitrag hatte ich mich noch nicht entschieden, ob ich eine Stelle als Juristin haben oder doch lieber das Gerichtsjahr starten möchte. Schließlich habe ich mich für die Arbeit in einem Bereich entschieden, der mir - wie alle, die hier schon länger unterwegs sind, wissen - sehr am Herzen liegt: dem Schutz vor (häuslicher) Gewalt. Weil sowohl die Einladung zum Vorstellungsgespräch als auch die Zusage sehr rasch erfolgten, habe ich mich für die Gerichtspraxis gar nicht erst angemeldet.

 

Am meisten an dieser Stelle hat mich überzeugt, dass ich damit sämtliche Tätigkeiten, die mir Freude machen, abdecken kann: neben der juristischen Beratung kann ich als Projektentwicklerin (hoffentlich) auch kreativ tätig werden und dieses überaus wichtige Thema zugänglicher und präsenter machen. Ich bin schon sehr gespannt, welche neuen Tätigkeitsfelder da auf mich zukommen :)

 

Neben all der Vorfreude habe ich aber auch etwas Respekt vor der Arbeit mit Gewaltopfern. Werde ich mich ausreichend distanzieren können? Kann ich Mitleid und Mitgefühl tatsächlich auseinanderhalten? Was, wenn sich jemand entschließt, doch keine Hilfe in Anspruch nehmen zu wollen? 

Während meiner Mediationsausbildung habe ich Abgrenzungstechniken gelernt, das wird mir bestimmt ein Stück weit helfen. Außerdem werde ich einen "Crashkurs" betreffend der sozialen Seite meiner zukünftigen Arbeit bekommen.  Es wird jedenfalls sehr spannend werden, und wie schon erwähnt - ich freue mich sehr darauf!

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Studium fertig!

Am 7. Dezember war es endlich so weit: Die allerletzte Prüfung war geschafft!

Aufgrund diverser kleinerer und größerer Katastrophen waren die letzten Monate alles andere als leicht. Umso stolzer bin ich darauf, mich im November und Dezember für die letzten Prüfungen angemeldet zu haben und sogar hingegangen zu sein.Nun ist zumindest dieses große Kapitel abgeschlossen :)

Wie geht es jetzt weiter?

1. Studienabschluss beantragen

Dafür muss (zumindest an der JKU) der Prüfungsraster ausgefüllt werden und ans PAS (Prüfungs- und Anerkennungsservice) gesendet werden. Danach ist die zweite Diplomprüfung im KUSSS eingetragen. Es dauert dann drei bis vier Wochen, bis die Dokumente per Post zugeschickt werden.

Tipps für den Prüfungsraster:

- Im KUSSS gibt es eine Ausfüllhilfe, da sind die relevanten Daten bereits ausgefüllt. Diese   müssen aber in den Prüfungsraster übertragen werden, die Ausfüllhilfe allein reicht nicht.
-  Der Studienschwerpunkt muss bereits vorher eingereicht und im KUSSS ersichtlich sein.
- Es sind 24 freie ECTS nötig. Die LVAs müssen so ausgewählt werden, dass genau 24,    höchstens aber 24,5 ECTS angeführt sind.

- Zusätzlich zum Prüfungsraster ist das UHStat-Formular nötig. Der Link dazu ist ganz unten am Prüfungsraster, es geht dabei um Auslandsaufenthalte während des Studiums, die man bei Statistik Austria angeben muss.

 

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Neuer Beitrag in der rechteasy Law Review

In der rechteasy Law Review gibt es einen neuen Beitrag von mir. Diesmal gehts um die Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit. HIER gelangt ihr zum Artikel.

Revidentin Anna Haslinger

Ich darf jetzt einen Amtstitel tragen - mit 1. März wurde ich in den Bundesdienst übernommen und bin seitdem "Revidentin". Noch nie gehört? Ich vor meinem Verwaltungspraktikum auch nicht. Aber damit herzlich willkommen in Österreich, nirgends wird so viel Wert auf Titel gelegt wie hier.

 

Diese Amtstitel bekommt man automatisch und sie verändern sich im Laufe der Dienstzeit. Ich bin in der Verwendungsgruppe 2 eingestuft, also beginne ich als Revidentin (Rev). Nach zehn Jahren wäre ich Oberrevidentin (ORev), nach 16,5 Jahren Amtsdirektorin (ADir).
In anderen Verwendungsgruppen sind auch die Titel andere, zum Beispiel sind Kanzleibedienstete zu Beginn Kontrollore (Kontr), werden dann zu Oberkontrolloren (OKontr) und dann zu Fachinspektoren (FI) oder Fachoberinspektoren (FOI).

Als Schreibkraft steigt man als AmtsassistentIn ein, bevor man zum/zur OberamtsassistentIn und dann zur KontrollorIn wird. In höheren Verwendungsgruppen wird man Rätin oder Rat, Oberrätin/Oberrat, Hofrätin/Hofrat. Diese Liste kann man gefühlt endlos weiterführen, denn das waren nur einige Beispiele der allgemeinen Verwaltung. Lehrpersonal, Exekutive, ... haben eigene Amtstitel.

Amtstitel können außerdem auch nach der Pensionierung weiterverwendet werden, mit dem Zusatz i.R. - im Ruhestand.

Der Betrugstatbestand am Beispiel des Tinder-Schwindlers

Bei rechteasy könnt ihr einen neuen Beitrag von mir zum Betrugstatbestand lesen. HIER kommt ihr zum Artikel.

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